Hallo und Guten Abend,
meine Schwester hat seit April diesen Jahres DSL (1&1).
Nun musste sie umziehen und in der neuen Wohnung ist DSL nicht verfügbar. Daher möchte sie den DSL Vertrag
nun vorzeitig kündigen.
Meine Frage an Euch: Wer weiß wie die Rechtslage in so einem Fall ist? Gibt es für sie eine reelle Chance
aus ihrem Vertrag zu kommen?
Ein bisschen habe ich selber schon im Netz recherchiert, aber wirklich eindeutiges konnte ich nicht finden. Man sollte meinen,
wenn keine Leistungen bezogen werden (da gar nicht möglich), ist der Vertrag unwirksam
und man braucht nicht zu zahlen, oder?
DSL Vertrag vorzeitig kündigen - Rechtslage?
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- Christiane
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DSL Vertrag vorzeitig kündigen - Rechtslage?
Liebe Grüße, Christiane
- Sammy
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Probier es mal so:
Der Access-Provider-Vertrag ist laut BGH ein Dienstvertrag, so dass bezüglich der Kündigung der § 626 BGB eingreift (wichtiger Grund). Dieser liegt nur vor, wenn man in ein unversorgtes Gebiet umzieht, ansonsten haben die meisten Anbieter die Umzugsoption..
Wenn man also in ein unversorgtes Gebiet umzieht, sollte man sich auf § 626 BGB berufen. Auf die Argumnetation der Anbieter, der Umzug liege allein in der Risikoshäre des Kunden sollten man sich nicht einlassen, da dies für den § 626 irrelevant ist. (Palandt-Kommentierung)
Wenn man sonst in ein versorgtes Gebiet umzieht, bieten die meisten einen kostenpflichtigen Umzugsservice an. Hier fehlt es eindeutig am
wichtigen Grund.
Sinnvoll ist es auf jeden Fall, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, ich gehe mal davon aus, dass es mit deinem Anbieter zu Streitereien kommen wird.
Schau dir auf jeden Fall auch einmal die AGB Deines Providers an.
http://www.juraforum.de/forum/t61011/s.html
Der Access-Provider-Vertrag ist laut BGH ein Dienstvertrag, so dass bezüglich der Kündigung der § 626 BGB eingreift (wichtiger Grund). Dieser liegt nur vor, wenn man in ein unversorgtes Gebiet umzieht, ansonsten haben die meisten Anbieter die Umzugsoption..
Wenn man also in ein unversorgtes Gebiet umzieht, sollte man sich auf § 626 BGB berufen. Auf die Argumnetation der Anbieter, der Umzug liege allein in der Risikoshäre des Kunden sollten man sich nicht einlassen, da dies für den § 626 irrelevant ist. (Palandt-Kommentierung)
Wenn man sonst in ein versorgtes Gebiet umzieht, bieten die meisten einen kostenpflichtigen Umzugsservice an. Hier fehlt es eindeutig am
wichtigen Grund.
Sinnvoll ist es auf jeden Fall, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, ich gehe mal davon aus, dass es mit deinem Anbieter zu Streitereien kommen wird.
Schau dir auf jeden Fall auch einmal die AGB Deines Providers an.
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- Christiane
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